AGB

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung der Wasem & Wasem- Weis GbR (im Folgenden "Anbieter" genannt)  zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Sämtliche Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

(2) Eine Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

(3) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.

 

2 . Beherbergungsvertrag 

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich (Briefpost oder E-Mail) per Buchungsbestätigung annimmt. 

(2) Vertragspartner sind der Gast und der Anbieter. Bestellt ein Dritter für den Gast, so ,haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 

 

 3 . Leistungen, Preise und Zahlung

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung für den vom Gast gebuchten Zeitraum bereitzuhalten. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung). 

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und weiteren vereinbarten / in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. 

(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 

(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl sowie das Alter der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Belegung bedarf der  vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter ist Überbelegung der Ferienwohnung dazu  berechtigt, einen angemessenen Preis je zusätzlicher Person in Rechnung zu stellen.

(5) Die Zahlung des vereinbarten Preises für die Nutzung der Ferienwohnung sowie für evtl.  weitere vereinbarte Leistungen ist spätestens am Anreisetag fällig. Sie kann in bar oder per EC- oder Kreditkarte erfolgen.

 

 4 . Pflichten des Gastes / Hausordnung 

(1) Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung sowie deren Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. 

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. 

(3) Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht gestattet. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. 

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Freien, außerhalb des Gebäudes, gestattet.

(5) Die Internetnutzung ist über den für die Ferienwohnung zur Verfügung gestellten W-Lan-Anschluss gestattet. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. 

(6) Der Gast ist verpflichtet, Schäden oder Mängel, die während seines Aufenthalts an der Ferienwohnung oder deren Inventar auftreten unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen. Dem Anbieter ist eine angemessene Frist zur Beseitigung von Schäden und Mängeln einzuräumen. Ansprüche aus Schäden oder Mängeln, die nicht unverzüglich oder erst am Ende des Aufenthalts bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung beim Anbieter geltend gemacht werden, sind vom Schadenersatz ausgeschlossen.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. 

 

5 . Stornierung / Rücktritt vom Vertrag

(1) Eine Stornierung oder ein Vertragsrücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. 

(2) Der Gast kann den Vertrag bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren. Bei Stornierungen ab dem 13. Tag vor Anreise werden 90% des vereinbarten Preises zur Überlassung der Ferienwohnung fällig (Stornogebühr).

(3) Kann der Anbieter die Ferienwohnung in diesem Zeitraum anderweitig vermieten, verpflichtet er sich die Einkünfte auf die Stornogebühr anzurechnen.

(4) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem anderweitig vereinbarten späteren Zeitpunkt, so gilt der Vertrag als storniert. In diesem Fall wird die Stornogebühr nach 5. (2) fällig.

(5) Der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist. 

(6) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 5 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen. 

 

 6 . Haftung; Verjährung 

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. 

(2) Der Anbieter haftet nicht für vom Gast eingebrachte Sachen; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. 

(3) Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). Vergl. hierzu auch Punkt 4. Abs. (6).

 

7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung 

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen. Anreisen vor 15.00 Uhr oder nach 22.00 Uhr bedürfen der vorherigen Vereinbarung.

(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

(3)Bei Anreise kann der Anbieter die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 200,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine vom Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Sollten Schäden an der Ferienwohnung und / oder dem Inventar vorliegen, die die erhobene Kaution übersteigen, leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in Form einer der vom Gastgeber angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (§ 249 Abs. 2 BGB). 

(4) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr zu verlassen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung wird eine Zusatzzahlung erhoben. Diese beträgt a) bei einer Räumung bis 12.00 Uhr: 40,- EUR; b) bei einer Räumung nach 12.00 Uhr: 80,- EUR. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. 

(5) Die Räumung gemäß (4) gilt erst als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Anbieter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. 

(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten. 

 

8. Datenschutz

( 1) Die vom Gast zur Erfüllung des Vertrages angegebenen Daten werden gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist für die die Erfüllung des Vertrages erforderlich.

 

9. Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Änderungen / Ergänzungen des geschlossenen Berherbergungsvertrages, der Buchungsbestätigung oder dieser AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Nicht schriftlich bestätigte Änderungen / Ergänzungen sind unwirksam.

(2) Gerichtstand und Erfüllungsort ist 55442 Stromberg

(3) In Bezug auf die zwischen Gast und Anbieter zustande kommende Vertragsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtswidrig, unwirksam oder nichtig sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert fort. Im übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.